Etliche RSH-Mitglieder, die sich an unserer Aktion zur Auskunft aus diversen Dateien beteiligt haben, bekamen in den letzten Tagen Post. Irritierenderweise sollen amtlich beglaubigte Kopien des Personalausweises vorgelegt werden, damit die Auskunft erteilt werden könne. Das ist mehr als neben der Sache, man muss sich nur vor Augen führen, dass die Auskunft ja an denjenigen erteilt wird, der den Antrag gestellt hat. Und der sollte ja nun eben mit Namen und Anschrift bei den jeweiligen Behörden eingetragen sein. Die Reaktion dient wohl mehr der Abschreckung als dem in diesem Zusammenhang geradezu amüsanten Datenschutz. 

Die RSH lässt derzeit das weitere Vorgehen prüfen. Bitte unternehmt nichts auf eigene Faust. Es ist nicht in unserem Interesse, einerseits für den Datenschutz zu kämpfen und andererseits unsere Mitglieder auf Behörden zu schicken um beglaubigte Kopien anfertigen zu lassen - am besten noch, wie in den Schreiben angeboten, bei der Polizei. Wir wollen schließlich dafür sorgen, dass zu unrecht bei der Polizei vorliegende Daten gelöscht werden und nicht am Ende das Gegenteil bewirken.

Wir werden Euch in Kürze über die nächsten Schritte informieren!

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