Regionalliga Reform der „Fanszenen Deutschland“

zu Händen des DFB-Präsidium

Betreff: Reformierung der Regionalliga / Neuregelungen des Aufstiegs in die

3.Liga

1. Präambel

Mit der Beschlussfassung vom 08.12.2017 hat der außerordentliche DFBBundestag den Auftrag an das DFB-Präsidium erteilt, bis zum 30.04.2019, ein

Modell zu entwickeln, welches eine Neuregelung des Aufstiegs von der

Regionalliga in die 3.Liga zum Inhalt hat und dem DFB-Bundestag am 26./

27.09.2019 zur Abstimmung vorgelegt werden soll. Hierzu hat der

außerordentliche DFB-Bundestag eine Ad-hoc Arbeitsgruppe, unter dem Vorsitz

des DFB-Vizepräsidenten Peter Frymuth, einberufen, welche dem DFBPräsidium Vorschläge zur Neuregelung des Aufstiegs in die 3. Liga erarbeiten

sollte. Mit dem Abschlussbericht vom 23.11.2018 von Herrn Peter Frymuth hat

diese Ad-hoc AG ihr eigentliches Ziel verfehlt, eine ausgearbeitete Neuregelung

und Reformierung der Regionalliga und dem damit verbundenen Aufstieg in die

3. Liga zu erarbeiten. Die Arbeitsgruppe hat lediglich ein loses

Empfehlungsschreiben formuliert, auf dessen Grundlage die Reformierung

basieren soll.

Auch die Fanszenen Deutschlands beschäftigen sich seit einigen Monaten mit

der Reformierung der Regionalliga. Eine Befragung aller Fanszenen und Vereine

im 2. Quartal 2018 hat einige wichtige Erkenntnisse erbracht. Anschließend

kam es zu einer gemeinsamen Auswertung der Ergebnisse und einem Treffen

repräsentativer Fanszenen aus unserem Zusammenschluss in Aachen. Die

Auswertung der Fragebögen und natürlich auch die daraus resultierenden

Forderungen unsererseits wurden, am 06.07.2018 in Köln, Herrn Frymuth

präsentiert und mit ihm entsprechend diskutiert. Leider hat dieser Termin,

entgegen den dortigen Zusprüchen, nur mangelhaft zu den Ergebnissen der AdHoc Arbeitsgruppe beitragen können. Einige unserer Punkte wurden nicht

einmal im Ansatz berücksichtigt. Das nehmen Wir, als Zusammenschluss der

Fanszenen Deutschlands, zum Anlass, erneut zu reagieren und die 

nachfolgenden Forderungen und Standpunkte auszuformulieren. Ziel ist es,

dem DFB-Präsidium hiermit erneut aufzuzeigen, welche Richtung die

anstehende Reformierung der Regionalliga einschlagen sollte, um auch den

Anforderungen der Fans und der Vereine zu genügen.

2. Besetzung der Arbeitsgruppe

Die Fanszenen Deutschlands haben hinsichtlich der besagten Thematik eine

Arbeitsgruppe gebildet. An der vorliegenden Ausarbeitung hat eine

repräsentative Gruppe von Fanszenen aktiv mitgearbeitet, um alle direkt

betroffenen Ligen und Regionen bestmöglich zu berücksichtigen:

3.Liga - FC Würzburger Kickers, Hallescher FC & SV Meppen

Regionalliga West - Alemannia Aachen & Wuppertaler SV

Regionalliga Nordost - Chemnitzer FC & Rot-Weiß Erfurt

Regionalliga Südwest - 1.FC Saarbrücken & Kickers Offenbach

Regionalliga Nord - VfB Oldenburg

Oberliga Westfalen - Sportfreunde Siegen

Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar - TuS Koblenz

Oberliga Hessen - KSV Hessen Kassel

Die benannten Fanszenen besitzen jederzeit die volle Rückendeckung durch

den gesamten Zusammenschluss „Fanszenen Deutschlands“ und haben

dementsprechend auch alle erarbeiteten Inhalte innerhalb des Fanbündnisses

transparent kommuniziert und zur Diskussion gestellt.

3. Ausarbeitung zur Reformierung/ Neuregelung

Die Arbeitsgemeinschaft der Fanszenen hatte sich am 20.01.2018 zu einem

konstituierenden Treffen in Kassel zusammengefunden. Nach reichlichen

Diskussionen wurde sich darauf geeinigt, die Anforderungen an das DFBPräsidium detailliert auszuformulieren und priorisiert nachfolgend aufzuführen.

a) Ligaaufteilung

Der DFB muss sich der Frage stellen, ob eine Bewertung und die damit

verbundene Anpassung der Ligastruktur, weiterhin nur nach der

numerischen Größe der Landesverbände erfolgen darf. Diese einseitige

Blickweise fördert eine unsolidarische Entwicklung in der Ligastruktur. Im

Weiteren müssen auch die Ergebnisse der Aufstiegsrelegationen der

letzten sechs Jahre in Betracht gezogen werden. So liefert die Statistik

jener Relegation andere Daten als die von Herrn Dr.Grindel geforderte

„Stärkung der leistungsstaken Regionalligen West/ Südwest“. Zum

Beispiel weist die RL Nordost, welche aufgrund der Strukturschwäche

Ostdeutschlands die wenigsten Mannschaften der einzelnen Verbände

beherbergt, mit fünf von sechs Aufsteigern hingegen eine Erfolgsquote

von 80 % auf und liegt in den Besucherzahlen vor den Ligen Nord und

Bayern. Auch die Regionalliga Bayern konnte vier von sechs Teams in die

3.Liga entsenden, während die ausschließlich aufgrund der hohen

Vereinsdichte protegierte RL Südwest gerade mal drei von zwölf Teams

in die 3.Liga schicken konnte, was mit 25% die niedrigste Erfolgsquote

aufweist. Dennoch sind die Ligen Südwest und West die Ligen, mit dem

höchsten Zuschauerschnitt, sodass eine geographische Verdichtung

weiterhin erstrebenswert ist, im Sinne einer unbürokratischen Regelung

des Aufstiegsrechts jedoch nicht mehr, wie in bisherigem Maß erfolgen

kann.

Ziel muss es sein, einen flächendeckenden Kompromiss zu finden, der auf

einer geographischen Solidarität beruht und nicht nach den Maßstäben

der Anzahl an Mannschaften des jeweiligen Verbandes bewertet ist.

Dabei favorisieren wir eindeutig und mehrheitlich das Modell in der

Struktur der Regionalligen von 1995-2000, welches bei einem direktem

Aufstiegsrecht einen nahezu perfekten Spagat für große Traditionsclubs

und kleine Vereine ohne größere Ambitionen bietet. Zum einen werden

historische Duelle zwischen Traditionsclubs auch weiterhin in der

gewohnten Struktur stattfinden. Zum anderen bietet sich vorrangig ein

großer Nutzen für die Vereine ohne Profistrukturen. So bewegen sich die

Reisekosten in einem erträglichen Ausmaß und die Arbeitszeiten der

Spieler können weiterhin konfliktfrei bewältigt werden. Wegen der 

weiten Fahrten und hohen Reisekosten war die dreigleisige Regionalliga

einst abgeschafft worden, weil die Liga u.a. durch weniger regionale

Duelle unattraktiver wurde und dementsprechend die Zuschauer- und

Sponsoringeinnahmen rückläufig waren. Weitere Distanzen können zwar

immer noch anfallen, befinden sich aber in einem überschaubaren

Rahmen.

Auch ein Blick über den Tellerrand kann hilfreich sein. So verfügen in

Europa, neben Deutschland, die Länder Italien und Polen (England,

aufgrund eines traditionell eingleisigen Systems ausgenommen) über den

höchsten Grad an zuschaueraffinen Großclubs in den unteren Ligen. In

jenen Ländern wird auf die absolut nachvollziehbare geographische

Verteilung der Ligen gesetzt, weil die Bewertung nach der Größe der

einzelnen Verbände eben eine weitere nicht nachvollziehbare Aufteilung

nach sich ziehen würde und ein Chaos wie in Deutschland damit

vermieden wird.

Wir fordern somit eine Rückkehr zum System der Regionalligen, ähnlich

dem Modell und der Struktur von 1995-2000. Unseres Erachtens bedarf

es eines konkreten Vorschlags hinsichtlich der Ligaaufteilung und damit

einer handfesten, lösungsorientierten Handlungsempfehlung für den

DFB. Hierzu haben wir eine Vielzahl möglicher Systeme durchgespielt

und sind letztlich zu dem Entschluss gekommen, dass eine Orientierung

am System aus den Jahren 1995 - 2000 langfristig, auch aus Gründen der

Fairness und infrastrukturellen Aspekten, zu präferieren ist. Eine solche

Orientierung an dem alten System würde die Einteilung der Regionalliga

in vier Ligen bedeuten:

- RL Nord (Unterbau: Bremenliga, Oberliga Hamburg, Oberliga

Niedersachsen und Oberliga SH - bleibt also unverändert)

- RL Nordost (Unterbau: Oberliga Nordost Nord und Oberliga Nordost Süd

- bleibt also unverändert)

- RL Süd (Unterbau: Bayernliga Nord, Bayernliga Süd, Oberliga BadenWürttemberg, Hessenliga - Einteilung würde im Reformjahr zu

Anpassungen führen)

- RL West/Südwest (Unterbau: Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar, Oberliga

Westfalen, Oberliga Niederrhein, Mittelrheinliga - Einteilung würde im

Reformjahr zu Anpassungen führen)

b) Verbandsübergreifendes Gremium

Im Zuge einer Regionalliga Reform, ist die Bildung eines verbands- und

ligaübergreifenden Dachverbands unerlässlich.

Diesem soll es obliegen, einheitliche Strukturen und Chancengleichheit

zu schaffen. Die derzeitige Situation regelt dies äußerst unbefriedigend,

gar ungenügend und führt zu erheblichen wirtschaftlichen Disparitäten,

welche fehlende Chancengleichheit im sportlichen Wettbewerb zur Folge

hat.

Betrachtet man die Regionalligen im Zuge des historischen Wandels, ist

deutlich zu erkennen, dass immer mehr Vereine mit Profistrukturen oder

aber mit Bestrebungen zur Professionalisierung des Spielbetriebs in

diesen angesiedelt sind. Dies führt dazu, dass die wirtschaftlichen

Komponenten einen signifikanten Anteil am sportlichen Erfolg darstellen.

Konsequenterweise darf nicht nur der Spielbetrieb in den Ligen selbst

einheitlich geregelt sein, sondern auch finanzielle und strukturelle

Aspekte müssen einheitlich ausgestaltet und umgesetzt werden. Es

finden sich eine Vielzahl von Ungleichheiten, sowohl innerhalb der Ligen

als auch im ligaübergreifenden Vergleich. Diese werden in der folgenden

Ausführung aufgeführt, gelten hierbei aufgrund der hohen Anzahl an

Unterschieden jedoch nur exemplarisch und nicht abschließend.

Hinsichtlich der Vermarktung ist beispielsweise den Vereinen aus dem

Verband Westfalen die Möglichkeit gegeben, die Trikothose mit

Werbung zu versehen. Dies ist den Vereinen aus dem Verband

Mittelrhein hingegen untersagt und dies obwohl beide Vereine unter

Umständen derselben Liga zugehörig sind. Sollte dennoch eine Regelung

innerhalb der jeweiligen Regionalliga vorliegen, zeigt vorangehendes

Beispiel deutlich, wie sehr es an einer übergreifenden Durchsetzung

fehlt.

Da die Bestrebung eines jeden Vereins in jeder Regionalliga der

maximale sportliche Erfolg ist und sich dieser durch den Aufstieg in die

3.Liga definiert, muss diese Chancengleichheit nicht nur innerhalb der

Liga, sondern übergreifend gegeben sein.

So wird in der aktuellen Strukturregelung auch die signifikante,

wirtschaftliche Bedeutung des Einzugs in die erste Runde des DFB-Pokals

verkannt, bei der teils für den Spielbetrieb bedeutsame Summen 

generiert werden können. Mitgliedsstärkeren Verbänden werden hierbei

gleich zwei Startplätze eingeräumt. Dies mag umstritten sein, ist unter

dem Gesichtspunkt des Argumentes der Mitgliederzahl jedoch

ansatzweise vertretbar. Hingegen nicht vertretbar ist, dass es den

Verbänden dabei offen gestellt ist, wie sie diesen weiteren Startplatz

vergeben, wenn es dadurch zu nicht objektiv nachvollziehbaren

Verzerrungen der Chancengleichheit innerhalb der Ligen kommt. Dies ist

mit hoher Wahrscheinlichkeit regelmäßig der Fall im Verband Westfalen,

wo dem besten Regionalligaverein des Verbandes in einem

Entscheidungsspiel gegen den ligatieferen Meister der Oberliga

Westfalen die erneute Chance eingeräumt wird, sich trotz vorherigem

Ausscheiden noch für den DFB Pokal zu qualifizieren.

(Bsp.: Rödinghausen qualifizierte sich in der Saison 17/18 über das

Entscheidungsspiel für den DFB Pokal, obwohl sie im eigentlichen

Landespokal bereits in der 2. Runde ausgeschieden waren. Im DFB Pokal

trafen sie auf Dynamo Dresden und Bayern München, was erhebliche

Mehreinahmen zur Konsequenz hatte.)

Mithin ist auch die Gewinnausschüttung in den jeweiligen Verbänden

nicht einheitlich und führt somit zu wirtschaftlichen Disparitäten.

Weitere Divergenzen finden sich in den Verteilungen der TV-Erlöse. Die

Regionalliga Südwest schüttet diese pro übertragendes Spiel an die

jeweils spielenden Vereine aus. Vergleichsweise wird in der Regionalliga

West der TV-Erlös vorab festgelegt und unter allen Vereinen gleichmäßig

aufgeteilt. Durch den eingehend erwähnten historischen Wandel der

Regionalligen finden sich immer mehr Traditionsvereine in diesen

wieder. Diese bringen eine vermarktungstechnisch bedeutsame

Strahlkraft mit sich, sodass regelmäßig eben diese Vereine für eine TV

Übertragung ausgewählt werden.

Vereinen der Regionalliga Südwest kommt der Erlös allein zu Gute.

Vereinen der Regionalliga West hingegen steht ein einmaliger Betrag zu,

gleich ob sie Teil einer TV Übertragung sind oder nicht. Dies führt in der

Konsequenz dazu, dass die Vereine, die in der Regionalliga West

mehrfach Teil einer TV Austragung werden, ein finanzielles Risiko

davontragen, da sie durch die Pauschale ggf. verlorene

Zuschauereinnahmen nicht kompensieren können, während Vereine der 

Regionalliga Südwest durch spielbezogene Erlösausschüttung besser

gestellt werden.

Des Weiteren ist die Festsetzung von Strafen für die Vereine mitunter

innerhalb der Ligaverbände willkürlich und auch im Vergleich der

jeweiligen Ligen zeigen sich erhebliche Missverhältnisse, welche erneut

die wirtschaftliche und damit sportliche Chancengleichheit

beeinträchtigen.

Nicht erst im Zuge der gebildeten „Ad-hoc AG“ hat sich deutlich gezeigt,

dass es nicht ausreichend ist, einen Vertreter pro Liga abzustellen,

welcher in einer AG die Interessen des gesamten Ligaverbundes

vertreten soll. Bereits zuvor mangelte es an ausreichender

Kommunikation, sodass ein stetiger Austausch zu keinem Zeitpunkt

gewährleistet war, was schlussendlich in der äußerst fragwürdigen

Übergangsreform gipfelte. Ein jeder Verein sollte gleichermaßen in

fundamentale Entscheidungsfindungen eingebunden sein und nicht vor

vollendete Tatsachen gestellt werden müssen.

Um dies zu gewährleisten und eine Chancengleichheit zu schaffen, die

auch die wirtschaftlichen Aspekte beinhaltet, bedarf es der Bildung eines

Dachverbandes für alle vier Regionalligen. Aufgabe dieses

Dachverbandes muss es sein, unter Berücksichtigung aller bedeutsamen

Faktoren einheitliche Regelungen zu treffen. Ein regelmäßiger Austausch

in einer personellen Breite, die der Vielzahl der Vereine gerecht wird,

muss unabdingbarer Bestandteil sein. Eben dieser Dachverband sollte

zugleich einem Kontrollgremium unterstellt sein oder als solches

fungieren, um regulierend die gesetzten Standards zur Chancengleichheit

einzuhalten.

c) Meister müssen aufsteigen!

Durch die Aufteilung in vier Regionalligen lässt sich weiterführend ein

wichtiger Grundpfeiler unserer Reformierungsvorstellung umsetzen:

Meister müssen aufsteigen! Dafür ist es bei vier Regionalligen

notwendig, dass es ebenso vier Absteiger aus der 3.Liga gibt. Da nicht in

jeder Saison zu 100% gewährleistet werden kann, dass die vier Absteiger

auch 1:1 aus den Gebieten der vier Regionalligen kommen, bedarf es der

Festlegung weiterer Auf- und Abstiegsregularien.

Dabei unterscheiden sich die drei Regionalligen mit vier Oberligen als

Unterbau von der angedachten Regionalliga Nordost. Die Regionalligen

Süd, West/Südwest und Nord starten mit 20 gemeldeten Mannschaften

in das Reformierungsjahr. Der Meister dieser Ligen steigt ohne

Relegation direkt in die 3.Liga auf. Zusätzlich steigen drei Mannschaften

aus der jeweiligen Liga direkt in die passenden Oberligen ab. Steigen eine

oder zwei Mannschaften aus der 3. Liga in die entsprechende

Regionalliga ab, kann es in diesen drei Regionalligen zu maximal fünf

Absteigern kommen. Das bedeutet, dass alle Platzierungen bis zum

Tabellenplatz 15 in jedem Fall einen sicheren Verbleib in der Regionalliga

haben. Sollten wider Erwarten sogar drei oder vier Drittligaabsteiger, aus

dem Gebiet nur einer Regionalliga kommen, darf diese Regionalliga dann

im Folgejahr aufgestockt werden. Das Maximum liegt hier bei 22

Vereinen pro Liga und muss in der nächsten Saison als oberste Prämisse

wieder reduziert werden, auch wenn das in der folgenden Saison ein bis

zwei Abstiegsplätze mehr zur Folge hätte.

Die Regionalliga Nordost startet hingegen mit nur 18 gemeldeten

Mannschaften in das Reformierungsjahr. Der Meister dieser Liga steigt

ebenfalls ohne Relegation direkt in die 3.Liga auf. Zusätzlich steigt eine

Mannschaft direkt in eine passende Oberliga ab. Gesetz dem Fall, dass

aus der 3. Liga ein bis zwei Absteiger in die Regionalliga Nordost

absteigen, kann es in dieser Liga dann zu maximal drei Absteigern

kommen. Das bedeutet, dass alle Platzierungen bis zum Tabellenplatz 15

in jedem Fall einen sicheren Verbleib in der Regionalliga haben. Sollten

wider Erwarten alle vier Teams, die aus der 3.Liga absteigen, aus dem

Gebiet der Regionalliga Nordost kommen, darf diese Regionalliga im

Folgejahr aufgestockt werden. Das Maximum liegt hier bei 20 Vereinen

und muss in der nächsten Saison als oberste Prämisse wieder abgebaut

werden, auch wenn das erneut fünf Absteiger zur Folge hat.

An dieser Stelle möchten wir noch ein Anschauungsbeispiel aufführen,

um ein Exempel an die Hand zu geben, welche Funktionalitäten die

neuen Regularien besitzen: In unserem praxisnahen Szenario bestehen

die Regionalligen im Reformjahr aus nun 20 (bzw. 18 – im Nordosten) 

Teams. Am Ende der Saison steigen die vier Meister ohne eine

Relegation direkt auf in Liga 3. Aus der 3.Liga selbst steigen zwei

Absteiger in die Regionalliga Süd und jeweils ein Absteiger in die

Regionalliga Nord und die Regionalliga West/Südwest ab. Die

Regionalliga Nordost bleibt mit 18 Teams erhalten. Der Meister steigt auf

und der Letzte steigt ab. Somit bieten sich jeweils zwei Aufstiegsplätze

für die Oberliga Nordost Süd und Oberliga Nordost Nord. Die Regionalliga

Nord bleibt mit 20 Teams bestehen. Der Meister steigt auf und die

letzten vier Mannschaften steigen ab. Somit erhält jede Oberliga einen

Aufstiegsplatz für den Meister und der Absteiger aus Liga 3 erhöht die

Anzahl der Absteiger auf vier. Die Relegationsspiele des Zweiten der

Oberliga Niedersachsen gegen den Viertletzten der Regionalliga Nord

würden entfallen und die Oberliga Niedersachsen müsste auf einen

möglichen zweiten Aufstiegsplatz verzichten.

Dasselbe Prinzip gilt für die Regionalliga West/Südwest. Die Regionalliga

bleibt ebenfalls mit 20 Teams bestehen. Der Meister steigt auf und die

letzten vier Mannschaften steigen ab. Somit erhält jede Oberliga einen

Aufstiegsplatz für den Meister und der Absteiger aus Liga 3 erhöht die

Anzahl der absteigenden Mannschaften auf vier. Der Zweite der Oberliga

Westfalen steigt jedoch nicht mehr auf, da sich vier Oberligen im

Unterbau befinden.

Den zweiten Sonderfall in diesem Beispiel stellt die Regionalliga Süd dar.

Dennoch bleibt die Liga mit 20 Mannschaften erhalten. Der Meister

steigt ohne Relegation in Liga 3 auf. Aus der 3. Liga steigen allerdings

zwei Teams in die Regionalliga Süd ab. Damit ergibt sich ein fünfter

Abstiegsplatz. Dieser muss nach Beurteilung mehrerer Gesichtspunkte an

eine der vier Oberligen weitergegeben werden. Die Zugehörigkeit zu

einem Regionalverband, die geographische Lage und auch die aktuelle

Anzahl der Mannschaften in der jeweiligen Oberliga spielen dabei eine

Rolle. Diese Gesichtspunkte müssen grundsätzlich bei einer ungeraden

Anzahl an Regionalliga-Absteigern berücksichtigt werden.

Mit unserem Reformvorschlag und der Auf- und Abstiegsregelung wäre

gewährleistet, dass sowohl alle Meister der Regionalligen in die dritte 

Liga aufsteigen würden, wie auch jeder Meister der Oberliga in seine

entsprechende Regionalliga aufsteigt und das bei gleichzeitiger

Planungssicherheit für Vereine ab Tabellenplatz 15, welche sicher in der

Regionalliga verbleiben können. Es würde zu keiner Verschiebung des

Problems in eine tiefere Liga kommen. Die Auf- und Abstiegsregelung

wird zudem in der Form bereits ähnlich in der Regionalliga West für die

Spielzeit 2018/2019 umgesetzt. Dort steigen am Ende der Saison drei

Vereine ab, falls kein Verein aus der 3. Liga in die Regionalliga West

absteigen sollte, und kann auf maximal vier erhöht werden, sollte doch

ein Verein in die West-Staffel absteigen. Bei dem Beispiel muss

berücksichtigt werden, dass die Regionalliga West für die Saison

2018/2019 einen festen Aufstiegsplatz zugesprochen bekommen hat.

d) Eigenständiges Liga-System für Zweitvertretungen

Als ebenso unabdingbar für eine Reformierung der Regionalliga halten

wir die Eingliederung der Zweitvertretungen der Profi-Fußballclubs in ein

eigenes Liga-System ab der Regionalliga. Die zweiten Mannschaften

hatten einmal den Zweck, Spielern aus der eigenen Jugend Spielpraxis in

einer anspruchsvollen Liga zu bieten und sie dadurch an die

Profimannschaft heranzuführen. Junge Spieler starten heutzutage jedoch

immer früher ihre Profikarriere, sodass die Zweitvertretungen schon

lange nicht mehr diese Aufgabe erfüllen. Vielmehr dienen sie als

Auffangbecken für alternde oder rekonvaleszente Spieler und werden

mit Perspektivspielern aus anderen Vereinen aufgefüllt. Die hohen

Kosten, die dieses System verursacht, wollen einige Vereine bereits nicht

mehr auf sich nehmen und haben ihre zweite Mannschaft vom

Spielbetrieb abgemeldet (z.B. Eintracht Frankfurt, Bayer Leverkusen).

Auch bei der Betrachtung eines eigenen Liga-Systems spielen Fairness

und Sportsgeist eine wesentliche Rolle, denn die Zweitvertretungen

verzerren auf verschiedene Arten den Wettbewerb. In den Profiligen

generieren die Vereine hohe Einnahmen durch Werbung und TVVerträge. Ohne weiteres kann durch diese Einnahmen auch eine

schlagkräftige Regionalligamannschaft aufgebaut werden. Dem

gegenüber gestaltet sich die Finanzierung der übrigen

Regionalligamannschaften von Saison für Saison schwierig, da sich durch 

die unattraktive Liga nur schwer Werbepartner finden lassen und TVGelder nur in marginaler Höhe fließen. Um dennoch weiterhin

wettbewerbsfähig zu bleiben, übernehmen sich viele Vereine und

müssen in der Folge Insolvenz anmelden. Finanziell bevorzugt sind die

Zweitvertretungen ebenfalls, wenn es um eine mögliche Drittliga-Lizenz

geht. Während die Zweitvertretungen diese bereits sicher haben, scheut

mancher Verein im Aufstiegsrennen vor den hohen Kosten zurück, die im

Falle des Nichtaufstiegs umsonst gewesen wären.

Genauso als Verzerrung im Wettbewerb erscheint es, wenn die zweiten

Mannschaften Verstärkung von Profispielern aus ihren jeweiligen

Vereinen erhalten. Somit ähnelt ein Spiel gegen eine zweite Mannschaft

eher einer Lotterie als einem fairen Wettbewerb.

Aufgrund des geringen Vermarktungspotenzials der Regionalliga speist

sich ein nicht unerheblicher Teil der Etats der Vereine aus den

Ticketverkäufen. Leider sind die Zweitvertretungen in den meisten Fällen

für das Heimpublikum wenig attraktiv, sodass die Zuschauerzahlen und

somit auch die Einnahmen sinken. Auch reisen den Zweitvertretungen

zumeist nur wenige Anhänger hinterher, somit bleiben auch hier die

Einnahmen in den häufigsten Fällen hinter Spielen gegen andere Gegner

zurück.

Die Einführung eines eigenständigen Liga-Systems für die

Zweitvertretungen kann all diese Missstände aus der Welt schaffen und

die Situation der Regionalligavereine nachhaltig verbessern. Eine Reform

des Ligasystems bei einer Verringerung der Ligaanzahl von fünf auf vier

bringt in der Qualifikationssaison leider eine erhöhte Anzahl an

Absteigern hervor. Auch hier kann die Einführung eines Liga-Systems für

die Zweitvertretungen für Entlastung sorgen. Derzeit spielen 20 zweite

Mannschaften in der Regionalliga, somit würden auf alle fünf

Regionalligen 20 Abstiegsplätze weniger ausfallen.

Wie eine solche Liga aussehen könnte, zeigt das Beispiel England. Hier

spielen die Zweitvertretungen in einem eigenen Liga-System, ohne den

Spielbetrieb der unterklassigen Vereine zu beeinträchtigen. Hieran kann

man sich auch beim DFB ein Beispiel nehmen.

e) Anstoßzeiten und die 150-Kilometer-Regelung

Die Reformierung und Neueinteilung der Regionalliga stellt auch die

aktiven Fans vor neue Herausforderungen. Besonders die Anreise zu

Auswärtsspielen spielt hierbei eine große Rolle. Es muss allen Fans

möglich sein, jedes Auswärtsspiel ihres Vereins zu besuchen, ohne dafür

Urlaubstage in Anspruch nehmen zu müssen.

Da es sich bei den Ligen ab der Regionalliga abwärts um Klassen handelt,

in welchen neben den Fans auch ein Großteil der Spieler berufstätig ist,

fordern wir die generelle Abschaffung von „englischen Wochen“.

Wir plädieren dafür, dass der Regelspieltag der Regionalligen auf

Samstagnachmittag zwischen 13.00 und 15.00 Uhr festgelegt wird. Durch

diese fangerechte und attraktive Anstoßzeit kommen sowohl die Spieler,

als auch die Fans auf ihre Kosten und können ihrer großen Leidenschaft

am Wochenende und in ihrer Freizeit nachgehen. Neben

Samstagsspielen können wir uns alternativ auch Spiele am

Sonntagnachmittag zur selben Anstoßzeit vorstellen. Durch Spieltage an

Samstagen und Sonntagen können insbesondere die Extremfälle mit den

größten Entfernungen innerhalb der jeweiligen Ligen ohne großen,

zusätzlichen Aufwand für alle Beteiligten abgefangen werden. Somit

ermöglicht man es möglichst vielen Fans, ihre Vereine im Stadion zu

unterstützen.

Spiele am Freitagabend sehen wir prinzipiell sehr skeptisch.

Insbesondere wenn die Entfernung zwischen den beiden Vereinen

größer als 150 Kilometern beträgt, lehnen wir Freitagsspiele ab.

Zusätzlich fordern wir, dass bei der Spieltagterminierung penibel darauf

geachtet wird, Freitagsspiele nicht vor 19.30 Uhr anzusetzen, damit auch

hier Spieler und Fans keinen Urlaub in Anspruch nehmen müssen.

Falls es, aufgrund von witterungsbedingten Spielabsagen, zu

Nachholspielen kommen muss, die auf einen Freitagabend oder auf

einen anderen Tag unter der Woche terminiert werden, so ist auch

hierbei genauestens darauf zu achten, dass die Entfernung zwischen den 

beiden betreffenden Vereinen maximal 150 Kilometer beträgt und das

die Spiele nicht vor 19.30 Uhr beginnen.

Des Weiteren darf es in Zukunft nicht mehr dazu kommen, dass ein Spiel

kurzfristig verschoben wird, weil ein Spieler eines Vereins für ein

Länderspiel abgestellt werden muss. Hierbei ist als absolutes

Negativbeispiel das Spiel der Offenbacher Kickers bei der zweiten

Mannschaft des SC Freiburg im Sommer 2018 zu nennen. Am

29.08.2018, also gut eine Woche vor dem eigentlichen Spieltermin

(08.09.2018), wurde das Spiel SC Freiburg II gegen Kickers Offenbach

kurzfristig auf Dienstag, den 11.09.2018, um 17.00 Uhr verlegt. Der SC

Freiburg hatte aufgrund der Abstellung des Spielers Christoph Daferner

für die deutsche U20-Nationalmannschaft, gemäß § 34 der DFBSpielordnung, die Absetzung des in der Einberufungszeit der U20-

Nationalmannschaft angesetzten Regionalligaspiels verlangt. Diese

Vorgehensweise ist für alle Fußballfans nicht hinnehmbar und darf sich

auf keinen Fall wiederholen!

Wir fassen unsere Forderungen hinsichtlich der Anstoßzeiten in der

Regionalliga noch einmal kurz und knapp zusammen: Der Regelspieltag

sollte der Samstagnachmittag um 15.00 Uhr sein. Als alternativer Spieltag

kommt der Sonntagnachmittag um 15.00 Uhr in Frage. Wenn freitags ein

Spiel stattfinden muss, dann nicht vor 19:30 Uhr und nur zwischen zwei

Vereinen, die maximal 150 Kilometer voneinander beheimatet sind. Wir

fordern, dass es keine Spielaustragungen mehr unter der Woche gibt.

Ausnahmeregelungen etwaiger witterungsbedingter Gründe oder aber

sonstiger wichtiger Gründe sind akzeptabel. Spielverlegungen in die

Woche sind bei Länderspielnominierungen nur zu akzeptieren, wenn

mindestens vier Spieler einer Mannschaft abberufen werden und eine

sportliche Chancengleichheit beeinträchtigt sein könnte. TV

Austragungen dürfen keinen Grund für die Terminierung unterhalb der

Woche darstellen.

4. Abschlussempfehlung

Der, in diesem ausgearbeiteten Reformvorschlag, skizzierte Ansatz soll als

Handlungsempfehlung dienen. Oberste Prämisse ist es, eine langfristige

Reformierung durchzuführen, die in der nächsten Dekade nicht wieder

komplett abgeändert wird.

Ein sportlich fairer und dauerhafter Weg der Neuregelung des Aufstiegs in die

3. Liga sollte das Ziel für alle Stakeholder sein. Dabei reicht ein Abschlussbericht

ohne konkreten Vorschlag nun mal nicht aus.

Dem aufmerksamen Leser wird aufgefallen sein, dass sich in unserer Position

auch eine Vielzahl der Anmerkungen von Herrn Frymuth und der gebildeten

Adhoc-AG wiederfinden. Das zeigt erneut, dass es uns ein Anliegen ist, die

Regionalliga in einer Weise zu reformieren, mit der alle Parteien konform sind.

Langfristig und fair!

Die Fanszenen Deutschlands, im März 2019

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