Regionalliga Reform der „Fanszenen Deutschland“
zu Händen des DFB-Präsidium
Betreff: Reformierung der Regionalliga / Neuregelungen des Aufstiegs in die
3.Liga
1. Präambel
Mit der Beschlussfassung vom 08.12.2017 hat der außerordentliche DFBBundestag den Auftrag an das DFB-Präsidium erteilt, bis zum 30.04.2019, ein
Modell zu entwickeln, welches eine Neuregelung des Aufstiegs von der
Regionalliga in die 3.Liga zum Inhalt hat und dem DFB-Bundestag am 26./
27.09.2019 zur Abstimmung vorgelegt werden soll. Hierzu hat der
außerordentliche DFB-Bundestag eine Ad-hoc Arbeitsgruppe, unter dem Vorsitz
des DFB-Vizepräsidenten Peter Frymuth, einberufen, welche dem DFBPräsidium Vorschläge zur Neuregelung des Aufstiegs in die 3. Liga erarbeiten
sollte. Mit dem Abschlussbericht vom 23.11.2018 von Herrn Peter Frymuth hat
diese Ad-hoc AG ihr eigentliches Ziel verfehlt, eine ausgearbeitete Neuregelung
und Reformierung der Regionalliga und dem damit verbundenen Aufstieg in die
3. Liga zu erarbeiten. Die Arbeitsgruppe hat lediglich ein loses
Empfehlungsschreiben formuliert, auf dessen Grundlage die Reformierung
basieren soll.
Auch die Fanszenen Deutschlands beschäftigen sich seit einigen Monaten mit
der Reformierung der Regionalliga. Eine Befragung aller Fanszenen und Vereine
im 2. Quartal 2018 hat einige wichtige Erkenntnisse erbracht. Anschließend
kam es zu einer gemeinsamen Auswertung der Ergebnisse und einem Treffen
repräsentativer Fanszenen aus unserem Zusammenschluss in Aachen. Die
Auswertung der Fragebögen und natürlich auch die daraus resultierenden
Forderungen unsererseits wurden, am 06.07.2018 in Köln, Herrn Frymuth
präsentiert und mit ihm entsprechend diskutiert. Leider hat dieser Termin,
entgegen den dortigen Zusprüchen, nur mangelhaft zu den Ergebnissen der AdHoc Arbeitsgruppe beitragen können. Einige unserer Punkte wurden nicht
einmal im Ansatz berücksichtigt. Das nehmen Wir, als Zusammenschluss der
Fanszenen Deutschlands, zum Anlass, erneut zu reagieren und die
nachfolgenden Forderungen und Standpunkte auszuformulieren. Ziel ist es,
dem DFB-Präsidium hiermit erneut aufzuzeigen, welche Richtung die
anstehende Reformierung der Regionalliga einschlagen sollte, um auch den
Anforderungen der Fans und der Vereine zu genügen.
2. Besetzung der Arbeitsgruppe
Die Fanszenen Deutschlands haben hinsichtlich der besagten Thematik eine
Arbeitsgruppe gebildet. An der vorliegenden Ausarbeitung hat eine
repräsentative Gruppe von Fanszenen aktiv mitgearbeitet, um alle direkt
betroffenen Ligen und Regionen bestmöglich zu berücksichtigen:
3.Liga - FC Würzburger Kickers, Hallescher FC & SV Meppen
Regionalliga West - Alemannia Aachen & Wuppertaler SV
Regionalliga Nordost - Chemnitzer FC & Rot-Weiß Erfurt
Regionalliga Südwest - 1.FC Saarbrücken & Kickers Offenbach
Regionalliga Nord - VfB Oldenburg
Oberliga Westfalen - Sportfreunde Siegen
Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar - TuS Koblenz
Oberliga Hessen - KSV Hessen Kassel
Die benannten Fanszenen besitzen jederzeit die volle Rückendeckung durch
den gesamten Zusammenschluss „Fanszenen Deutschlands“ und haben
dementsprechend auch alle erarbeiteten Inhalte innerhalb des Fanbündnisses
transparent kommuniziert und zur Diskussion gestellt.
3. Ausarbeitung zur Reformierung/ Neuregelung
Die Arbeitsgemeinschaft der Fanszenen hatte sich am 20.01.2018 zu einem
konstituierenden Treffen in Kassel zusammengefunden. Nach reichlichen
Diskussionen wurde sich darauf geeinigt, die Anforderungen an das DFBPräsidium detailliert auszuformulieren und priorisiert nachfolgend aufzuführen.
a) Ligaaufteilung
Der DFB muss sich der Frage stellen, ob eine Bewertung und die damit
verbundene Anpassung der Ligastruktur, weiterhin nur nach der
numerischen Größe der Landesverbände erfolgen darf. Diese einseitige
Blickweise fördert eine unsolidarische Entwicklung in der Ligastruktur. Im
Weiteren müssen auch die Ergebnisse der Aufstiegsrelegationen der
letzten sechs Jahre in Betracht gezogen werden. So liefert die Statistik
jener Relegation andere Daten als die von Herrn Dr.Grindel geforderte
„Stärkung der leistungsstaken Regionalligen West/ Südwest“. Zum
Beispiel weist die RL Nordost, welche aufgrund der Strukturschwäche
Ostdeutschlands die wenigsten Mannschaften der einzelnen Verbände
beherbergt, mit fünf von sechs Aufsteigern hingegen eine Erfolgsquote
von 80 % auf und liegt in den Besucherzahlen vor den Ligen Nord und
Bayern. Auch die Regionalliga Bayern konnte vier von sechs Teams in die
3.Liga entsenden, während die ausschließlich aufgrund der hohen
Vereinsdichte protegierte RL Südwest gerade mal drei von zwölf Teams
in die 3.Liga schicken konnte, was mit 25% die niedrigste Erfolgsquote
aufweist. Dennoch sind die Ligen Südwest und West die Ligen, mit dem
höchsten Zuschauerschnitt, sodass eine geographische Verdichtung
weiterhin erstrebenswert ist, im Sinne einer unbürokratischen Regelung
des Aufstiegsrechts jedoch nicht mehr, wie in bisherigem Maß erfolgen
kann.
Ziel muss es sein, einen flächendeckenden Kompromiss zu finden, der auf
einer geographischen Solidarität beruht und nicht nach den Maßstäben
der Anzahl an Mannschaften des jeweiligen Verbandes bewertet ist.
Dabei favorisieren wir eindeutig und mehrheitlich das Modell in der
Struktur der Regionalligen von 1995-2000, welches bei einem direktem
Aufstiegsrecht einen nahezu perfekten Spagat für große Traditionsclubs
und kleine Vereine ohne größere Ambitionen bietet. Zum einen werden
historische Duelle zwischen Traditionsclubs auch weiterhin in der
gewohnten Struktur stattfinden. Zum anderen bietet sich vorrangig ein
großer Nutzen für die Vereine ohne Profistrukturen. So bewegen sich die
Reisekosten in einem erträglichen Ausmaß und die Arbeitszeiten der
Spieler können weiterhin konfliktfrei bewältigt werden. Wegen der
weiten Fahrten und hohen Reisekosten war die dreigleisige Regionalliga
einst abgeschafft worden, weil die Liga u.a. durch weniger regionale
Duelle unattraktiver wurde und dementsprechend die Zuschauer- und
Sponsoringeinnahmen rückläufig waren. Weitere Distanzen können zwar
immer noch anfallen, befinden sich aber in einem überschaubaren
Rahmen.
Auch ein Blick über den Tellerrand kann hilfreich sein. So verfügen in
Europa, neben Deutschland, die Länder Italien und Polen (England,
aufgrund eines traditionell eingleisigen Systems ausgenommen) über den
höchsten Grad an zuschaueraffinen Großclubs in den unteren Ligen. In
jenen Ländern wird auf die absolut nachvollziehbare geographische
Verteilung der Ligen gesetzt, weil die Bewertung nach der Größe der
einzelnen Verbände eben eine weitere nicht nachvollziehbare Aufteilung
nach sich ziehen würde und ein Chaos wie in Deutschland damit
vermieden wird.
Wir fordern somit eine Rückkehr zum System der Regionalligen, ähnlich
dem Modell und der Struktur von 1995-2000. Unseres Erachtens bedarf
es eines konkreten Vorschlags hinsichtlich der Ligaaufteilung und damit
einer handfesten, lösungsorientierten Handlungsempfehlung für den
DFB. Hierzu haben wir eine Vielzahl möglicher Systeme durchgespielt
und sind letztlich zu dem Entschluss gekommen, dass eine Orientierung
am System aus den Jahren 1995 - 2000 langfristig, auch aus Gründen der
Fairness und infrastrukturellen Aspekten, zu präferieren ist. Eine solche
Orientierung an dem alten System würde die Einteilung der Regionalliga
in vier Ligen bedeuten:
- RL Nord (Unterbau: Bremenliga, Oberliga Hamburg, Oberliga
Niedersachsen und Oberliga SH - bleibt also unverändert)
- RL Nordost (Unterbau: Oberliga Nordost Nord und Oberliga Nordost Süd
- bleibt also unverändert)
- RL Süd (Unterbau: Bayernliga Nord, Bayernliga Süd, Oberliga BadenWürttemberg, Hessenliga - Einteilung würde im Reformjahr zu
Anpassungen führen)
- RL West/Südwest (Unterbau: Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar, Oberliga
Westfalen, Oberliga Niederrhein, Mittelrheinliga - Einteilung würde im
Reformjahr zu Anpassungen führen)
b) Verbandsübergreifendes Gremium
Im Zuge einer Regionalliga Reform, ist die Bildung eines verbands- und
ligaübergreifenden Dachverbands unerlässlich.
Diesem soll es obliegen, einheitliche Strukturen und Chancengleichheit
zu schaffen. Die derzeitige Situation regelt dies äußerst unbefriedigend,
gar ungenügend und führt zu erheblichen wirtschaftlichen Disparitäten,
welche fehlende Chancengleichheit im sportlichen Wettbewerb zur Folge
hat.
Betrachtet man die Regionalligen im Zuge des historischen Wandels, ist
deutlich zu erkennen, dass immer mehr Vereine mit Profistrukturen oder
aber mit Bestrebungen zur Professionalisierung des Spielbetriebs in
diesen angesiedelt sind. Dies führt dazu, dass die wirtschaftlichen
Komponenten einen signifikanten Anteil am sportlichen Erfolg darstellen.
Konsequenterweise darf nicht nur der Spielbetrieb in den Ligen selbst
einheitlich geregelt sein, sondern auch finanzielle und strukturelle
Aspekte müssen einheitlich ausgestaltet und umgesetzt werden. Es
finden sich eine Vielzahl von Ungleichheiten, sowohl innerhalb der Ligen
als auch im ligaübergreifenden Vergleich. Diese werden in der folgenden
Ausführung aufgeführt, gelten hierbei aufgrund der hohen Anzahl an
Unterschieden jedoch nur exemplarisch und nicht abschließend.
Hinsichtlich der Vermarktung ist beispielsweise den Vereinen aus dem
Verband Westfalen die Möglichkeit gegeben, die Trikothose mit
Werbung zu versehen. Dies ist den Vereinen aus dem Verband
Mittelrhein hingegen untersagt und dies obwohl beide Vereine unter
Umständen derselben Liga zugehörig sind. Sollte dennoch eine Regelung
innerhalb der jeweiligen Regionalliga vorliegen, zeigt vorangehendes
Beispiel deutlich, wie sehr es an einer übergreifenden Durchsetzung
fehlt.
Da die Bestrebung eines jeden Vereins in jeder Regionalliga der
maximale sportliche Erfolg ist und sich dieser durch den Aufstieg in die
3.Liga definiert, muss diese Chancengleichheit nicht nur innerhalb der
Liga, sondern übergreifend gegeben sein.
So wird in der aktuellen Strukturregelung auch die signifikante,
wirtschaftliche Bedeutung des Einzugs in die erste Runde des DFB-Pokals
verkannt, bei der teils für den Spielbetrieb bedeutsame Summen
generiert werden können. Mitgliedsstärkeren Verbänden werden hierbei
gleich zwei Startplätze eingeräumt. Dies mag umstritten sein, ist unter
dem Gesichtspunkt des Argumentes der Mitgliederzahl jedoch
ansatzweise vertretbar. Hingegen nicht vertretbar ist, dass es den
Verbänden dabei offen gestellt ist, wie sie diesen weiteren Startplatz
vergeben, wenn es dadurch zu nicht objektiv nachvollziehbaren
Verzerrungen der Chancengleichheit innerhalb der Ligen kommt. Dies ist
mit hoher Wahrscheinlichkeit regelmäßig der Fall im Verband Westfalen,
wo dem besten Regionalligaverein des Verbandes in einem
Entscheidungsspiel gegen den ligatieferen Meister der Oberliga
Westfalen die erneute Chance eingeräumt wird, sich trotz vorherigem
Ausscheiden noch für den DFB Pokal zu qualifizieren.
(Bsp.: Rödinghausen qualifizierte sich in der Saison 17/18 über das
Entscheidungsspiel für den DFB Pokal, obwohl sie im eigentlichen
Landespokal bereits in der 2. Runde ausgeschieden waren. Im DFB Pokal
trafen sie auf Dynamo Dresden und Bayern München, was erhebliche
Mehreinahmen zur Konsequenz hatte.)
Mithin ist auch die Gewinnausschüttung in den jeweiligen Verbänden
nicht einheitlich und führt somit zu wirtschaftlichen Disparitäten.
Weitere Divergenzen finden sich in den Verteilungen der TV-Erlöse. Die
Regionalliga Südwest schüttet diese pro übertragendes Spiel an die
jeweils spielenden Vereine aus. Vergleichsweise wird in der Regionalliga
West der TV-Erlös vorab festgelegt und unter allen Vereinen gleichmäßig
aufgeteilt. Durch den eingehend erwähnten historischen Wandel der
Regionalligen finden sich immer mehr Traditionsvereine in diesen
wieder. Diese bringen eine vermarktungstechnisch bedeutsame
Strahlkraft mit sich, sodass regelmäßig eben diese Vereine für eine TV
Übertragung ausgewählt werden.
Vereinen der Regionalliga Südwest kommt der Erlös allein zu Gute.
Vereinen der Regionalliga West hingegen steht ein einmaliger Betrag zu,
gleich ob sie Teil einer TV Übertragung sind oder nicht. Dies führt in der
Konsequenz dazu, dass die Vereine, die in der Regionalliga West
mehrfach Teil einer TV Austragung werden, ein finanzielles Risiko
davontragen, da sie durch die Pauschale ggf. verlorene
Zuschauereinnahmen nicht kompensieren können, während Vereine der
Regionalliga Südwest durch spielbezogene Erlösausschüttung besser
gestellt werden.
Des Weiteren ist die Festsetzung von Strafen für die Vereine mitunter
innerhalb der Ligaverbände willkürlich und auch im Vergleich der
jeweiligen Ligen zeigen sich erhebliche Missverhältnisse, welche erneut
die wirtschaftliche und damit sportliche Chancengleichheit
beeinträchtigen.
Nicht erst im Zuge der gebildeten „Ad-hoc AG“ hat sich deutlich gezeigt,
dass es nicht ausreichend ist, einen Vertreter pro Liga abzustellen,
welcher in einer AG die Interessen des gesamten Ligaverbundes
vertreten soll. Bereits zuvor mangelte es an ausreichender
Kommunikation, sodass ein stetiger Austausch zu keinem Zeitpunkt
gewährleistet war, was schlussendlich in der äußerst fragwürdigen
Übergangsreform gipfelte. Ein jeder Verein sollte gleichermaßen in
fundamentale Entscheidungsfindungen eingebunden sein und nicht vor
vollendete Tatsachen gestellt werden müssen.
Um dies zu gewährleisten und eine Chancengleichheit zu schaffen, die
auch die wirtschaftlichen Aspekte beinhaltet, bedarf es der Bildung eines
Dachverbandes für alle vier Regionalligen. Aufgabe dieses
Dachverbandes muss es sein, unter Berücksichtigung aller bedeutsamen
Faktoren einheitliche Regelungen zu treffen. Ein regelmäßiger Austausch
in einer personellen Breite, die der Vielzahl der Vereine gerecht wird,
muss unabdingbarer Bestandteil sein. Eben dieser Dachverband sollte
zugleich einem Kontrollgremium unterstellt sein oder als solches
fungieren, um regulierend die gesetzten Standards zur Chancengleichheit
einzuhalten.
c) Meister müssen aufsteigen!
Durch die Aufteilung in vier Regionalligen lässt sich weiterführend ein
wichtiger Grundpfeiler unserer Reformierungsvorstellung umsetzen:
Meister müssen aufsteigen! Dafür ist es bei vier Regionalligen
notwendig, dass es ebenso vier Absteiger aus der 3.Liga gibt. Da nicht in
jeder Saison zu 100% gewährleistet werden kann, dass die vier Absteiger
auch 1:1 aus den Gebieten der vier Regionalligen kommen, bedarf es der
Festlegung weiterer Auf- und Abstiegsregularien.
Dabei unterscheiden sich die drei Regionalligen mit vier Oberligen als
Unterbau von der angedachten Regionalliga Nordost. Die Regionalligen
Süd, West/Südwest und Nord starten mit 20 gemeldeten Mannschaften
in das Reformierungsjahr. Der Meister dieser Ligen steigt ohne
Relegation direkt in die 3.Liga auf. Zusätzlich steigen drei Mannschaften
aus der jeweiligen Liga direkt in die passenden Oberligen ab. Steigen eine
oder zwei Mannschaften aus der 3. Liga in die entsprechende
Regionalliga ab, kann es in diesen drei Regionalligen zu maximal fünf
Absteigern kommen. Das bedeutet, dass alle Platzierungen bis zum
Tabellenplatz 15 in jedem Fall einen sicheren Verbleib in der Regionalliga
haben. Sollten wider Erwarten sogar drei oder vier Drittligaabsteiger, aus
dem Gebiet nur einer Regionalliga kommen, darf diese Regionalliga dann
im Folgejahr aufgestockt werden. Das Maximum liegt hier bei 22
Vereinen pro Liga und muss in der nächsten Saison als oberste Prämisse
wieder reduziert werden, auch wenn das in der folgenden Saison ein bis
zwei Abstiegsplätze mehr zur Folge hätte.
Die Regionalliga Nordost startet hingegen mit nur 18 gemeldeten
Mannschaften in das Reformierungsjahr. Der Meister dieser Liga steigt
ebenfalls ohne Relegation direkt in die 3.Liga auf. Zusätzlich steigt eine
Mannschaft direkt in eine passende Oberliga ab. Gesetz dem Fall, dass
aus der 3. Liga ein bis zwei Absteiger in die Regionalliga Nordost
absteigen, kann es in dieser Liga dann zu maximal drei Absteigern
kommen. Das bedeutet, dass alle Platzierungen bis zum Tabellenplatz 15
in jedem Fall einen sicheren Verbleib in der Regionalliga haben. Sollten
wider Erwarten alle vier Teams, die aus der 3.Liga absteigen, aus dem
Gebiet der Regionalliga Nordost kommen, darf diese Regionalliga im
Folgejahr aufgestockt werden. Das Maximum liegt hier bei 20 Vereinen
und muss in der nächsten Saison als oberste Prämisse wieder abgebaut
werden, auch wenn das erneut fünf Absteiger zur Folge hat.
An dieser Stelle möchten wir noch ein Anschauungsbeispiel aufführen,
um ein Exempel an die Hand zu geben, welche Funktionalitäten die
neuen Regularien besitzen: In unserem praxisnahen Szenario bestehen
die Regionalligen im Reformjahr aus nun 20 (bzw. 18 – im Nordosten)
Teams. Am Ende der Saison steigen die vier Meister ohne eine
Relegation direkt auf in Liga 3. Aus der 3.Liga selbst steigen zwei
Absteiger in die Regionalliga Süd und jeweils ein Absteiger in die
Regionalliga Nord und die Regionalliga West/Südwest ab. Die
Regionalliga Nordost bleibt mit 18 Teams erhalten. Der Meister steigt auf
und der Letzte steigt ab. Somit bieten sich jeweils zwei Aufstiegsplätze
für die Oberliga Nordost Süd und Oberliga Nordost Nord. Die Regionalliga
Nord bleibt mit 20 Teams bestehen. Der Meister steigt auf und die
letzten vier Mannschaften steigen ab. Somit erhält jede Oberliga einen
Aufstiegsplatz für den Meister und der Absteiger aus Liga 3 erhöht die
Anzahl der Absteiger auf vier. Die Relegationsspiele des Zweiten der
Oberliga Niedersachsen gegen den Viertletzten der Regionalliga Nord
würden entfallen und die Oberliga Niedersachsen müsste auf einen
möglichen zweiten Aufstiegsplatz verzichten.
Dasselbe Prinzip gilt für die Regionalliga West/Südwest. Die Regionalliga
bleibt ebenfalls mit 20 Teams bestehen. Der Meister steigt auf und die
letzten vier Mannschaften steigen ab. Somit erhält jede Oberliga einen
Aufstiegsplatz für den Meister und der Absteiger aus Liga 3 erhöht die
Anzahl der absteigenden Mannschaften auf vier. Der Zweite der Oberliga
Westfalen steigt jedoch nicht mehr auf, da sich vier Oberligen im
Unterbau befinden.
Den zweiten Sonderfall in diesem Beispiel stellt die Regionalliga Süd dar.
Dennoch bleibt die Liga mit 20 Mannschaften erhalten. Der Meister
steigt ohne Relegation in Liga 3 auf. Aus der 3. Liga steigen allerdings
zwei Teams in die Regionalliga Süd ab. Damit ergibt sich ein fünfter
Abstiegsplatz. Dieser muss nach Beurteilung mehrerer Gesichtspunkte an
eine der vier Oberligen weitergegeben werden. Die Zugehörigkeit zu
einem Regionalverband, die geographische Lage und auch die aktuelle
Anzahl der Mannschaften in der jeweiligen Oberliga spielen dabei eine
Rolle. Diese Gesichtspunkte müssen grundsätzlich bei einer ungeraden
Anzahl an Regionalliga-Absteigern berücksichtigt werden.
Mit unserem Reformvorschlag und der Auf- und Abstiegsregelung wäre
gewährleistet, dass sowohl alle Meister der Regionalligen in die dritte
Liga aufsteigen würden, wie auch jeder Meister der Oberliga in seine
entsprechende Regionalliga aufsteigt und das bei gleichzeitiger
Planungssicherheit für Vereine ab Tabellenplatz 15, welche sicher in der
Regionalliga verbleiben können. Es würde zu keiner Verschiebung des
Problems in eine tiefere Liga kommen. Die Auf- und Abstiegsregelung
wird zudem in der Form bereits ähnlich in der Regionalliga West für die
Spielzeit 2018/2019 umgesetzt. Dort steigen am Ende der Saison drei
Vereine ab, falls kein Verein aus der 3. Liga in die Regionalliga West
absteigen sollte, und kann auf maximal vier erhöht werden, sollte doch
ein Verein in die West-Staffel absteigen. Bei dem Beispiel muss
berücksichtigt werden, dass die Regionalliga West für die Saison
2018/2019 einen festen Aufstiegsplatz zugesprochen bekommen hat.
d) Eigenständiges Liga-System für Zweitvertretungen
Als ebenso unabdingbar für eine Reformierung der Regionalliga halten
wir die Eingliederung der Zweitvertretungen der Profi-Fußballclubs in ein
eigenes Liga-System ab der Regionalliga. Die zweiten Mannschaften
hatten einmal den Zweck, Spielern aus der eigenen Jugend Spielpraxis in
einer anspruchsvollen Liga zu bieten und sie dadurch an die
Profimannschaft heranzuführen. Junge Spieler starten heutzutage jedoch
immer früher ihre Profikarriere, sodass die Zweitvertretungen schon
lange nicht mehr diese Aufgabe erfüllen. Vielmehr dienen sie als
Auffangbecken für alternde oder rekonvaleszente Spieler und werden
mit Perspektivspielern aus anderen Vereinen aufgefüllt. Die hohen
Kosten, die dieses System verursacht, wollen einige Vereine bereits nicht
mehr auf sich nehmen und haben ihre zweite Mannschaft vom
Spielbetrieb abgemeldet (z.B. Eintracht Frankfurt, Bayer Leverkusen).
Auch bei der Betrachtung eines eigenen Liga-Systems spielen Fairness
und Sportsgeist eine wesentliche Rolle, denn die Zweitvertretungen
verzerren auf verschiedene Arten den Wettbewerb. In den Profiligen
generieren die Vereine hohe Einnahmen durch Werbung und TVVerträge. Ohne weiteres kann durch diese Einnahmen auch eine
schlagkräftige Regionalligamannschaft aufgebaut werden. Dem
gegenüber gestaltet sich die Finanzierung der übrigen
Regionalligamannschaften von Saison für Saison schwierig, da sich durch
die unattraktive Liga nur schwer Werbepartner finden lassen und TVGelder nur in marginaler Höhe fließen. Um dennoch weiterhin
wettbewerbsfähig zu bleiben, übernehmen sich viele Vereine und
müssen in der Folge Insolvenz anmelden. Finanziell bevorzugt sind die
Zweitvertretungen ebenfalls, wenn es um eine mögliche Drittliga-Lizenz
geht. Während die Zweitvertretungen diese bereits sicher haben, scheut
mancher Verein im Aufstiegsrennen vor den hohen Kosten zurück, die im
Falle des Nichtaufstiegs umsonst gewesen wären.
Genauso als Verzerrung im Wettbewerb erscheint es, wenn die zweiten
Mannschaften Verstärkung von Profispielern aus ihren jeweiligen
Vereinen erhalten. Somit ähnelt ein Spiel gegen eine zweite Mannschaft
eher einer Lotterie als einem fairen Wettbewerb.
Aufgrund des geringen Vermarktungspotenzials der Regionalliga speist
sich ein nicht unerheblicher Teil der Etats der Vereine aus den
Ticketverkäufen. Leider sind die Zweitvertretungen in den meisten Fällen
für das Heimpublikum wenig attraktiv, sodass die Zuschauerzahlen und
somit auch die Einnahmen sinken. Auch reisen den Zweitvertretungen
zumeist nur wenige Anhänger hinterher, somit bleiben auch hier die
Einnahmen in den häufigsten Fällen hinter Spielen gegen andere Gegner
zurück.
Die Einführung eines eigenständigen Liga-Systems für die
Zweitvertretungen kann all diese Missstände aus der Welt schaffen und
die Situation der Regionalligavereine nachhaltig verbessern. Eine Reform
des Ligasystems bei einer Verringerung der Ligaanzahl von fünf auf vier
bringt in der Qualifikationssaison leider eine erhöhte Anzahl an
Absteigern hervor. Auch hier kann die Einführung eines Liga-Systems für
die Zweitvertretungen für Entlastung sorgen. Derzeit spielen 20 zweite
Mannschaften in der Regionalliga, somit würden auf alle fünf
Regionalligen 20 Abstiegsplätze weniger ausfallen.
Wie eine solche Liga aussehen könnte, zeigt das Beispiel England. Hier
spielen die Zweitvertretungen in einem eigenen Liga-System, ohne den
Spielbetrieb der unterklassigen Vereine zu beeinträchtigen. Hieran kann
man sich auch beim DFB ein Beispiel nehmen.
e) Anstoßzeiten und die 150-Kilometer-Regelung
Die Reformierung und Neueinteilung der Regionalliga stellt auch die
aktiven Fans vor neue Herausforderungen. Besonders die Anreise zu
Auswärtsspielen spielt hierbei eine große Rolle. Es muss allen Fans
möglich sein, jedes Auswärtsspiel ihres Vereins zu besuchen, ohne dafür
Urlaubstage in Anspruch nehmen zu müssen.
Da es sich bei den Ligen ab der Regionalliga abwärts um Klassen handelt,
in welchen neben den Fans auch ein Großteil der Spieler berufstätig ist,
fordern wir die generelle Abschaffung von „englischen Wochen“.
Wir plädieren dafür, dass der Regelspieltag der Regionalligen auf
Samstagnachmittag zwischen 13.00 und 15.00 Uhr festgelegt wird. Durch
diese fangerechte und attraktive Anstoßzeit kommen sowohl die Spieler,
als auch die Fans auf ihre Kosten und können ihrer großen Leidenschaft
am Wochenende und in ihrer Freizeit nachgehen. Neben
Samstagsspielen können wir uns alternativ auch Spiele am
Sonntagnachmittag zur selben Anstoßzeit vorstellen. Durch Spieltage an
Samstagen und Sonntagen können insbesondere die Extremfälle mit den
größten Entfernungen innerhalb der jeweiligen Ligen ohne großen,
zusätzlichen Aufwand für alle Beteiligten abgefangen werden. Somit
ermöglicht man es möglichst vielen Fans, ihre Vereine im Stadion zu
unterstützen.
Spiele am Freitagabend sehen wir prinzipiell sehr skeptisch.
Insbesondere wenn die Entfernung zwischen den beiden Vereinen
größer als 150 Kilometern beträgt, lehnen wir Freitagsspiele ab.
Zusätzlich fordern wir, dass bei der Spieltagterminierung penibel darauf
geachtet wird, Freitagsspiele nicht vor 19.30 Uhr anzusetzen, damit auch
hier Spieler und Fans keinen Urlaub in Anspruch nehmen müssen.
Falls es, aufgrund von witterungsbedingten Spielabsagen, zu
Nachholspielen kommen muss, die auf einen Freitagabend oder auf
einen anderen Tag unter der Woche terminiert werden, so ist auch
hierbei genauestens darauf zu achten, dass die Entfernung zwischen den
beiden betreffenden Vereinen maximal 150 Kilometer beträgt und das
die Spiele nicht vor 19.30 Uhr beginnen.
Des Weiteren darf es in Zukunft nicht mehr dazu kommen, dass ein Spiel
kurzfristig verschoben wird, weil ein Spieler eines Vereins für ein
Länderspiel abgestellt werden muss. Hierbei ist als absolutes
Negativbeispiel das Spiel der Offenbacher Kickers bei der zweiten
Mannschaft des SC Freiburg im Sommer 2018 zu nennen. Am
29.08.2018, also gut eine Woche vor dem eigentlichen Spieltermin
(08.09.2018), wurde das Spiel SC Freiburg II gegen Kickers Offenbach
kurzfristig auf Dienstag, den 11.09.2018, um 17.00 Uhr verlegt. Der SC
Freiburg hatte aufgrund der Abstellung des Spielers Christoph Daferner
für die deutsche U20-Nationalmannschaft, gemäß § 34 der DFBSpielordnung, die Absetzung des in der Einberufungszeit der U20-
Nationalmannschaft angesetzten Regionalligaspiels verlangt. Diese
Vorgehensweise ist für alle Fußballfans nicht hinnehmbar und darf sich
auf keinen Fall wiederholen!
Wir fassen unsere Forderungen hinsichtlich der Anstoßzeiten in der
Regionalliga noch einmal kurz und knapp zusammen: Der Regelspieltag
sollte der Samstagnachmittag um 15.00 Uhr sein. Als alternativer Spieltag
kommt der Sonntagnachmittag um 15.00 Uhr in Frage. Wenn freitags ein
Spiel stattfinden muss, dann nicht vor 19:30 Uhr und nur zwischen zwei
Vereinen, die maximal 150 Kilometer voneinander beheimatet sind. Wir
fordern, dass es keine Spielaustragungen mehr unter der Woche gibt.
Ausnahmeregelungen etwaiger witterungsbedingter Gründe oder aber
sonstiger wichtiger Gründe sind akzeptabel. Spielverlegungen in die
Woche sind bei Länderspielnominierungen nur zu akzeptieren, wenn
mindestens vier Spieler einer Mannschaft abberufen werden und eine
sportliche Chancengleichheit beeinträchtigt sein könnte. TV
Austragungen dürfen keinen Grund für die Terminierung unterhalb der
Woche darstellen.
4. Abschlussempfehlung
Der, in diesem ausgearbeiteten Reformvorschlag, skizzierte Ansatz soll als
Handlungsempfehlung dienen. Oberste Prämisse ist es, eine langfristige
Reformierung durchzuführen, die in der nächsten Dekade nicht wieder
komplett abgeändert wird.
Ein sportlich fairer und dauerhafter Weg der Neuregelung des Aufstiegs in die
3. Liga sollte das Ziel für alle Stakeholder sein. Dabei reicht ein Abschlussbericht
ohne konkreten Vorschlag nun mal nicht aus.
Dem aufmerksamen Leser wird aufgefallen sein, dass sich in unserer Position
auch eine Vielzahl der Anmerkungen von Herrn Frymuth und der gebildeten
Adhoc-AG wiederfinden. Das zeigt erneut, dass es uns ein Anliegen ist, die
Regionalliga in einer Weise zu reformieren, mit der alle Parteien konform sind.
Langfristig und fair!
Die Fanszenen Deutschlands, im März 2019